1. Trail-Tag
Pferdefreunde Wendelstein e.V.
83075 Bad Feilnbach
15.August 2026

Ausschreibung
1. Trail-Tag
Pferdefreunde am Wendelstein e.V.
83075 Bad Feilnbach
15.August 2026
Veranstalter
Pferdefreunde am Wendelstein e.V.
Daniela Braun
Telefon: +49 171 7144161
Cecilia Stockenreiter
Telefon: +49 171 5041347
Veranstaltungsort
Pferdefreunde am Wendelstein e.V.
83075 Bad Feilnbach
Turnierleitung
Daniela Braun
Telefon: +49 171 7144161
Cecilia Stockenreiter
Telefon: +49 171 5041347
Nennungsannahme
Nennung nur online möglich.
https://working-equitation-trail-cup.de/nennung-1-trail-tag-pferdefreunde-am-wendelstein-e-v/
Nachdem das Starterfeld für eine Klasse komplett ist eröffnen wir automatisch eine Warteliste. Wir empfehlen das Nennen über die Warteliste, damit ein automatisches Nachrücken möglich ist.
Nennungsschluß
01.August 2026
Nachnennungen
Die Nachnennungsgebühr vor Veranstaltungsbeginn je Startplatz-/ Teilnehmer-/ Pferdenachtrag beträgt 10€.
Meldeschluss ist 14 Tage vor Prüfung.
Für Nachrücker von der Warteliste entstehen keine Nachnennungsgebühren.
Stornierung der Nennung
Es erfolgt keine Erstattung der Nenngebühr.
Meldestelle
Daniela Braun
Telefon: +49 171 7144161
Richter
Andrea Jänisch (WED, IGV)
Sprecher
n.n
Musik
wird vom Veranstalter gestellt
Rechenstelle
ESR-Luftbild – Ulrich Rosinger, https://esr-luftbild.de/turnierservice/
Wettbewerbsklassen
WE / WE-Jugend / WA / WL angelehnt an das aktuell gültige nationale Reglement des Working Equitation Deutschland e.V.
WED-Reglement
Die Startplatzanzahl ist begrenzt
Trail
Die Trailskizze werden ca. 1 Woche vorab online unter https://working-equitation-trail-cup.de/trail-1-trail-tag-pferdefreunde-am-wendelstein-e-v/ veröffentlicht.
Ausrüstung/ Anforderungen
Angelehnt an das aktuell gültige nationale Reglement des Working Equitation Deutschland e.V.
WED-Reglement
Teilnahmeberechtigung
alle Reiter, Pferde 4jährig und älter (angelehnt an das Reglement des WED).
Reiter / Teilnehmer-Mindestalter 8 Jahre
Erklärung der Startbereitschaft 14.08.2026
Telefonische Erklärung der Startbereitschaft von 17:00 bis 19:00 Uhr – +49 171 7144161
Vorläufiger Zeitplan – 15.08.2026
| Klasse | Prüfung | Platz |
| WE | Trail | 09:00 |
| WE-Jugend | Trail | 10:15 |
| WE | Siegerehrung WE | 11:30 |
| WA | Trail | 12:00 |
| WA | Siegerehrung WA | 14:00 |
| WL | Trail | 15:00 |
| WL | Speed | 16:30 |
| WL | Siegerehrung WL | 18:00 |
Der Zeitplan wir nach Nennungsschluß online unter https://working-equitation-trail-cup.de/zeitplan-1-trail-tag-pferdefreunde-am-wendelstein-e-v/ veröffentlicht.
Achtung: Der Zeitplan kann sich bis zum Veranstaltungstag noch geringfügig ändern.
Turnierplätze
Prüfungsplatz: 80 x 40 m, Außenplatz (Sand)
Abreiteplatz: 50 x 120 m Außenplatz (Rasen)
Stellplätze
Stellplätze für Auto mit Hänger und für Besucher mit PKW sind auf dem Veranstaltungsgelände in ausgewiesenen Flächen vorhanden. Die Anweisungen der Parkplatzeinweiser ist Folge zu leisten.
Es dürfen keine Paddocks aufgebaut werden
Wettbewerbsklassen
1.WE – Einsteiger Klasse
Pferde/Ponys: 4jährig und älter, Teilnehmer: ab 8 Jahren, Ausr. Richter.:gem. Reglement akt. Fassung des WED e.V.
Anforderungen: Teil 1: Stiltrail
Nenngeld: 45€, maximale Teilnehmer: 15
2.WE – Jugend Klasse
Pferde/Ponys: 4jährig und älter, Teilnehmer: von 8 bis 16 Jahren, Ausr. Richter.:gem. Reglement akt. Fassung des WED e.V.
Anforderungen: Teil 1: Stiltrail
Nenngeld: 40€, maximale Teilnehmer: 15
3.WA- Anfänger Klasse
Pferde/Ponys: 4jährig und älter, Teilnehmer: ab 8 Jahren, Ausr. Richter.: gem. Reglement akt. Fassung des WED e.V.
Anforderungen: Teil 1: Stiltrail
Nenngeld: 45€, maximale Teilnehmer: 15
4.WL- Leichte Klasse ohne Rinderarbeit
Pferde/ Ponys: 5 jährig und älter, Teilnehmer: ab 8 Jahren,. Ausr. Richter.: gem. Reglement akt. Fassung des WED e.V.
Anforderungen: Teil 1: Stiltrail, Teil 2: Speedtrail
Nenngeld: 50€, maximale Teilnehmer: 10
Der Veranstalter behält sich vor, bei einer zu geringen Nennungszahl einzelne Prüfungen zu streichen. Freie Startplätze einer oder mehrerer Klassen können auf andere Klassen übertragen werden
Haftung
Der Veranstalter, Anlagenbetreiber und die Organisatoren schließen jegliche Haftung für Schäden aus, die den Besuchern, Teilnehmern und Pferdebesitzern durch Fahrlässigkeit des Veranstalters, seiner Vertreter oder Erfüllungsgehilfen entstehen. Durch Abgabe der Nennung erkennt jeder Besitzer und Teilnehmer die allgemeinen und besonderen Bestimmungen als verbindlich an. Es besteht zwischen dem Veranstalter und Organisator einerseits und Besuchern und aktiven Teilnehmern anderseits kein Vertragsverhältnis. Mithin ist jede Haftung für Zuschauer, Reiter und Pferde sowie Material ausgeschlossen. Insbesondere sind die aktiven Teilnehmer „nicht Gehilfen im Sinne der §§ 278 und 831 BGB“.
Die Reiter und Besitzer haften für Schäden, die sie an Dritten und den Einrichtungen des Veranstalters verursachen. Die Teilnahme an der Veranstaltung, die Benutzung der Einrichtung der gesamten Anlage, der Parkplätze und der eventuell zur Verfügung gestellten Stallungen, geschieht auf eigene Gefahr. Für alle Pferde besteht Impf- und Pferdehaftpflichtversicherungs-Pflicht. Bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verstoß gegen diese Bestimmungen kann der Pferdebesitzer und /oder -reiter in vollem Umfang haftbar gemacht werden. Dem Veranstalter oder Organisator bleibt im Rahmen seines Hausrechtes eine Verweisung des Geländes vorbehalten von Teilnehmern und Pferden u. a. von kranken Pferden. Diese Haftungsregelung ist Bestandteil der Ausschreibung und wird mit der Anmeldung anerkannt. Alle teilnehmenden Pferde müssen frei von ansteckenden Krankheiten und aus einem seuchenfreien Bestand sein. Der Equidenpass muß an der Meldestelle vor dem Start vorgelegt werden.
Foto- und Videoaufnahmen
Im Verlauf der Veranstaltung werden durch den Veranstalter und der Rechenstelle Fotos und Videos erstellt und anschließend in verschiedenen Medien (Printmedien, Homepage, soziale Netzwerke) im Zuge der öffentlichkeitswirksamen Berichterstattung veröffentlicht. Mit der Anmeldung sowie dem Betreten des Turniergeländes, erklären sich Teilnehmer, Helfer und Besucher damit einverstanden.
Besondere Bestimmungen
- Auf dem gesamten Gelände gilt die Hausordnung des Veranstalters.
- Hunde sind auf dem gesamten Gelände an der Leine zu führen.
- Sanitätsdienst, Tierarzt und Hufschmied sind in Rufbereitschaft.
- Der Equidenpass ist beim Melden an der Meldestelle vorzulegen.
- Eine Kopie/Nachweis für die Haftpflichtversicherung muss bei Melden vorgelegt werden!
- Alle teilnehmenden Pferde müssen aus einem seuchenfreien Bestand sein.
- Die Pferde sind auf dem Gelände mit Kopfnummern zu kennzeichnen.
- Es gelten die aktuellen Verbringungs- und Transportverordnungen (national und EU) für das Heimat- und Gastland.
- Die Vorbereitung des Pferdes darf nur von dem Teilnehmer, der das Pferd auch im Wettbewerb reitet, erfolgen.




















