Ausschreibung
1. Trail-Tag
RV Gut Hollern II e.V.
Gut Hollern 2G
85386 Eching
29.06.2025

 

Veranstalter

RV Gut Hollern II e.V.
Gut Hollern 2G
85386 Eching

Veranstaltungsort

RV Gut Hollern II e.V.
Gut Hollern 2G
85386 Eching

Turnierleitung

RV Gut Hollern II e.V.
Gut Hollern 2G
85386 Eching

Anke Huening: +4917670583374

Nennungsannahme

Nennung nur online möglich.
https://esr-luftbild.de/nennung-1-trail-tag-gut-hollern/

Nachdem das Starterfeld für eine Klasse komplett ist eröffnen wir automatisch eine Warteliste. Wir empfehlen das Nennen über die Warteliste, damit ein automatisches Nachrücken möglich ist.

Nennungsschluß

21.Juni 2025

Nachnennungen

Die Nachnennungsgebühr vor Veranstaltungsbeginn je Startplatz-/ Teilnehmer-/ Pferdenachtrag beträgt 10€
Meldeschluss ist 1 Tag vor Prüfung.

Für Nachrücker von der Warteliste entstehen keine Nachnennungsgebühren.

Stornierung der Nennung

Es erfolgt keine Erstattung der Nenngebühr.

Meldestelle

Petra
+4917670583374

Richter

Andrea Jänisch (WED, IGV)

n.n.

Sprecher

n.n

Musik

wird vom Veranstalter gestellt

Rechenstelle

Ulrich Rosinger, https://esr-luftbild.de/turnierseite-1-trail-tag-gut-hollern/

Wettbewerbsklassen

WE / WE-Jugend / WA / WL angelehnt an das aktuell gültige nationale Reglement des Working Equitation Deutschland e.V.
WED-Reglement
Die Startplatzanzahl ist begrenzt

Trail

Die Trailskizze werden ca. 1 Woche vorab online unter https://esr-luftbild.de/trail-1-trail-tag-gut-hollern/ veröffentlicht.

Ausrüstung/ Anforderungen

Gemäß aktuellem Regelwerk WED
WED-Reglement

Impfungen der Pferde gemäß der FN-Ordnung.

Teilnahmeberechtigung

alle Reiter, Pferde 4jährig und älter (angelehnt an das Reglement des WED).
Reiter/ Reiterinnen-Mindestalter 8 Jahre

Erklärung der Startbereitschaft 28.06.2025

Telefonische Erklärung der Startbereitschaft ab 17:00 bis 19:00 Uhr – +4917670583374

 

Vorläufiger Zeitplan – 29.06.2025

Klasse Prüfung Platz
WE Trail 09:00
WE Siegerehrung WE 11:30
WA Trail 12:00
WA Siegerehrung WA 14:00
WL Trail 15:00
WL Speed 16:30
WL Siegerehrung WL 18:00

Der Zeitplan wir nach Nennungsschluß online unter https://esr-luftbild.de/zeitplan-1-trail-tag-gut-hollern/ veröffentlicht.
Achtung: Der Zeitplan kann sich bis zum Veranstaltungstag noch geringfügig ändern.

 

Turnierplätze

Prüfungsplatz Trail: 80x 80m Außenplatz (Gras)
Abreiteplatz: 50 x 80 m, Außenplatz (Gras)

Stellplätze

Sind auf dem Veranstaltungsgelände in ausgewiesenen Flächen vorhanden. Die Anweisungen des Parkplatzeinweiser sind Folge zu leisten.

Wettbewerbsklassen

1.WE – Einsteiger Klasse
Pferde/Ponys: 4jährig und älter, Teilnehmer: ab 8 Jahren, Ausr. Richter.:gem. Reglement akt. Fassung des WED e.V.
Anforderungen: Teil 1: Stiltrail
Nenngeld: 40€, maximale Teilnehmer: 15 (gesamt mit Jugend)

2.WE – Jugend klasse
Pferde/Ponys: 4jährig und älter, Teilnehmer: ab 8 Jahren, Ausr. Richter.:gem. Reglement akt. Fassung des WED e.V.
Anforderungen: Teil 1: Stiltrail
Nenngeld: 40€, maximale Teilnehmer: 15 (gesamt mit WE)

3.WA- Anfängerklasse
Pferde/Ponys: 4jährig und älter, Teilnehmer: ab 8 Jahren, Ausr. Richter.: gem. Reglement akt. Fassung des WED e.V.
Anforderungen: Teil 1: Stiltrail
Nenngeld: 40€, maximale Teilnehmer: 15

4.WL- Leichte Klasse ohne Rinderarbeit
Pferde/ Ponys: 5 jährig und älter, Teilnehmer: ab 8 Jahren,. Ausr. Richter.: gem. Reglement akt. Fassung des WED e.V.
Anforderungen: Teil 1: Stiltrail, Teil 2: Speedtrail
Nenngeld: 45€, maximale Teilnehmer: 10

Der Veranstalter behält sich vor, bei einer zu geringen Nennungszahl einzelne Prüfungen zu streichen. Freie Startplätze einer oder mehrerer Klassen können auf andere Klassen übertragen werden

Haftung

Der Veranstalter, Anlagenbetreiber und die Organisatoren schließen jegliche Haftung für Schäden aus, die den Besuchern, Teilnehmern und Pferdebesitzern durch Fahrlässigkeit des Veranstalters, seiner Vertreter oder Erfüllungsgehilfen entstehen. Durch Abgabe der Nennung erkennt jeder Besitzer und Teilnehmer die allgemeinen und besonderen Bestimmungen als verbindlich an. Es besteht zwischen dem Veranstalter und Organisator einerseits und Besuchern und aktiven Teilnehmern anderseits kein Vertragsverhältnis. Mithin ist jede Haftung für Zuschauer, Reiter und Pferde sowie Material ausgeschlossen. Insbesondere sind die aktiven Teilnehmer „nicht Gehilfen im Sinne der §§ 278 und 831 BGB“.
Die Reiter und Besitzer haften für Schäden, die sie an Dritten und den Einrichtungen des Veranstalters verursachen. Die Teilnahme an der Veranstaltung, die Benutzung der Einrichtung der gesamten Anlage, der Parkplätze und der eventuell zur Verfügung gestellten Stallungen, geschieht auf eigene Gefahr. Für alle Pferde besteht Impf- und Pferdehaftpflichtversicherungs-Pflicht. Bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verstoß gegen diese Bestimmungen kann der Pferdebesitzer und /oder -reiter in vollem Umfang haftbar gemacht werden. Dem Veranstalter oder Organisator bleibt im Rahmen seines Hausrechtes eine Verweisung des Geländes vorbehalten von Teilnehmern und Pferden u. a. von kranken Pferden. Diese Haftungsregelung ist Bestandteil der Ausschreibung und wird mit der Anmeldung anerkannt. Alle teilnehmenden Pferde müssen frei von ansteckenden Krankheiten und aus einem seuchenfreien Bestand sein. Der Equidenpass mußmuß an der Meldestelle vor dem Start vorgelegt werden.

Foto- und Videoaufnahmen

Im Verlauf der Veranstaltung werden durch den Veranstalter und der Rechenstelle Fotos und Videos erstellt und anschließend in verschiedenen Medien (Printmedien, Homepage, soziale Netzwerke) im Zuge der öffentlichkeitswirksamen Berichterstattung veröffentlicht. Mit der Anmeldung sowie dem Betreten des Turniergeländes, erklären sich Teilnehmer, Helfer und Besucher damit einverstanden.

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