
Achtung
Der Trail-Tag ist wegen “Druse” auf gut Hollern abgesagt. Die Nennungsgebühr wird erstattet.
RV Gut Hollern II e.V.
Gut Hollern 2G
85386 Eching
RV Gut Hollern II e.V.
Gut Hollern 2G
85386 Eching
RV Gut Hollern II e.V.
Gut Hollern 2G
85386 Eching
Anke Huening: +4917670583374
Nennung nur online möglich.
https://esr-luftbild.de/nennung-1-trail-tag-gut-hollern/
Nachdem das Starterfeld für eine Klasse komplett ist eröffnen wir automatisch eine Warteliste. Wir empfehlen das Nennen über die Warteliste, damit ein automatisches Nachrücken möglich ist.
21.Juni 2025
Die Nachnennungsgebühr vor Veranstaltungsbeginn je Startplatz-/ Teilnehmer-/ Pferdenachtrag beträgt 10€
Meldeschluss ist 1 Tag vor Prüfung.
Für Nachrücker von der Warteliste entstehen keine Nachnennungsgebühren.
Es erfolgt keine Erstattung der Nenngebühr.
Petra
+4917670583374
Andrea Jänisch (WED, IGV)
n.n.
n.n
wird vom Veranstalter gestellt
Ulrich Rosinger, https://esr-luftbild.de/turnierseite-1-trail-tag-gut-hollern/
WE / WE-Jugend / WA / WL angelehnt an das aktuell gültige nationale Reglement des Working Equitation Deutschland e.V.
WED-Reglement
Die Startplatzanzahl ist begrenzt
Die Trailskizze werden ca. 1 Woche vorab online unter https://esr-luftbild.de/trail-1-trail-tag-gut-hollern/ veröffentlicht.
Gemäß aktuellem Regelwerk WED
WED-Reglement
Impfungen der Pferde gemäß der FN-Ordnung.
alle Reiter, Pferde 4jährig und älter (angelehnt an das Reglement des WED).
Reiter/ Reiterinnen-Mindestalter 8 Jahre
Telefonische Erklärung der Startbereitschaft ab 17:00 bis 19:00 Uhr – +4917670583374
| Klasse | Prüfung | Platz |
| WE | Trail | 09:00 |
| WE | Siegerehrung WE | 11:30 |
| WA | Trail | 12:00 |
| WA | Siegerehrung WA | 14:00 |
| WL | Trail | 15:00 |
| WL | Speed | 16:30 |
| WL | Siegerehrung WL | 18:00 |
Der Zeitplan wir nach Nennungsschluß online unter https://esr-luftbild.de/zeitplan-1-trail-tag-gut-hollern/ veröffentlicht.
Achtung: Der Zeitplan kann sich bis zum Veranstaltungstag noch geringfügig ändern.
Prüfungsplatz Trail: 80x 80m Außenplatz (Gras)
Abreiteplatz: 50 x 80 m, Außenplatz (Gras)
Sind auf dem Veranstaltungsgelände in ausgewiesenen Flächen vorhanden. Die Anweisungen des Parkplatzeinweiser sind Folge zu leisten.
1.WE – Einsteiger Klasse
Pferde/Ponys: 4jährig und älter, Teilnehmer: ab 8 Jahren, Ausr. Richter.:gem. Reglement akt. Fassung des WED e.V.
Anforderungen: Teil 1: Stiltrail
Nenngeld: 40€, maximale Teilnehmer: 15 (gesamt mit Jugend)
2.WE – Jugend klasse
Pferde/Ponys: 4jährig und älter, Teilnehmer: ab 8 Jahren, Ausr. Richter.:gem. Reglement akt. Fassung des WED e.V.
Anforderungen: Teil 1: Stiltrail
Nenngeld: 40€, maximale Teilnehmer: 15 (gesamt mit WE)
3.WA- Anfängerklasse
Pferde/Ponys: 4jährig und älter, Teilnehmer: ab 8 Jahren, Ausr. Richter.: gem. Reglement akt. Fassung des WED e.V.
Anforderungen: Teil 1: Stiltrail
Nenngeld: 40€, maximale Teilnehmer: 15
4.WL- Leichte Klasse ohne Rinderarbeit
Pferde/ Ponys: 5 jährig und älter, Teilnehmer: ab 8 Jahren,. Ausr. Richter.: gem. Reglement akt. Fassung des WED e.V.
Anforderungen: Teil 1: Stiltrail, Teil 2: Speedtrail
Nenngeld: 45€, maximale Teilnehmer: 10
Der Veranstalter behält sich vor, bei einer zu geringen Nennungszahl einzelne Prüfungen zu streichen. Freie Startplätze einer oder mehrerer Klassen können auf andere Klassen übertragen werden
Der Veranstalter, Anlagenbetreiber und die Organisatoren schließen jegliche Haftung für Schäden aus, die den Besuchern, Teilnehmern und Pferdebesitzern durch Fahrlässigkeit des Veranstalters, seiner Vertreter oder Erfüllungsgehilfen entstehen. Durch Abgabe der Nennung erkennt jeder Besitzer und Teilnehmer die allgemeinen und besonderen Bestimmungen als verbindlich an. Es besteht zwischen dem Veranstalter und Organisator einerseits und Besuchern und aktiven Teilnehmern anderseits kein Vertragsverhältnis. Mithin ist jede Haftung für Zuschauer, Reiter und Pferde sowie Material ausgeschlossen. Insbesondere sind die aktiven Teilnehmer „nicht Gehilfen im Sinne der §§ 278 und 831 BGB“.
Die Reiter und Besitzer haften für Schäden, die sie an Dritten und den Einrichtungen des Veranstalters verursachen. Die Teilnahme an der Veranstaltung, die Benutzung der Einrichtung der gesamten Anlage, der Parkplätze und der eventuell zur Verfügung gestellten Stallungen, geschieht auf eigene Gefahr. Für alle Pferde besteht Impf- und Pferdehaftpflichtversicherungs-Pflicht. Bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verstoß gegen diese Bestimmungen kann der Pferdebesitzer und /oder -reiter in vollem Umfang haftbar gemacht werden. Dem Veranstalter oder Organisator bleibt im Rahmen seines Hausrechtes eine Verweisung des Geländes vorbehalten von Teilnehmern und Pferden u. a. von kranken Pferden. Diese Haftungsregelung ist Bestandteil der Ausschreibung und wird mit der Anmeldung anerkannt. Alle teilnehmenden Pferde müssen frei von ansteckenden Krankheiten und aus einem seuchenfreien Bestand sein. Der Equidenpass mußmuß an der Meldestelle vor dem Start vorgelegt werden.
Im Verlauf der Veranstaltung werden durch den Veranstalter und der Rechenstelle Fotos und Videos erstellt und anschließend in verschiedenen Medien (Printmedien, Homepage, soziale Netzwerke) im Zuge der öffentlichkeitswirksamen Berichterstattung veröffentlicht. Mit der Anmeldung sowie dem Betreten des Turniergeländes, erklären sich Teilnehmer, Helfer und Besucher damit einverstanden.