Achtung
Wetterbedingt werden die Prüfungen in die Halle verlegt. Es kann zu Änderungen an den Trails kommen. Beide Änderungen sind von der Richterin genehmigt.
Die Bewirtung wird in das “Reiterstüberl”, mit Panoramafenster mit Blick in die Halle verlegt.
Ausschreibung
1. Trail-Tag
Gut Haslach
84079 Bruckberg
25. Mai 2024
Veranstalter
Gut Haslach
Ramona Seifert
Telefon: +49 (0) 172 / 8 20 06 70
Veranstaltungsort
Gut Haslach
Haslach 1
84079 Bruckberg
Die FN hat die Herpes-Impfpflicht ab dem 15.04.2024 aufgehoben.
Auf Gut Haslach besteht Impfpflicht für: Tetanus und Influenza.
Turnierleitung
Gut Haslach
Ramona Seifert
Telefon: +49 (0) 172 / 8 20 06 70
Nennungsannahme
Nennung nur online möglich.
https://esr-luftbild.de/nennung-1-trail-tag-gut-haslach/
Nachdem das Starterfeld für eine Klasse komplett ist eröffnen wir automatisch eine Warteliste. Wir empfehlen das Nennen über die Warteliste, damit ein automatisches Nachrücken möglich ist.
Nennungsschluß
28.April 2024
Nachnennungen
Die Nachnennungsgebühr vor Veranstaltungsbeginn je Startplatz-/ Teilnehmer-/ Pferdenachtrag beträgt 10€
Meldeschluss ist 1 Tag vor Prüfung.
Für Nachrücker von der Warteliste entstehen keine Nachnennungsgebühren.
Stornierung der Nennung
Erfolgt die Stornierung der Nennung 14 Tage vor Turnierbeginn erstatten wir 100% der Nennungsgebühr.
Erfolgt die Stornierung der Nennung 7 Tage vor Turnierbeginn erstatten wir 50% der Nennungsgebühr.
Erfolgt die Stornierung der Nennung weniger als 7 Tage vor Turnierbeginn erfolgt keine Erstattung Nennungsgebühr.
Meldestelle
Ramona Seifert
Telefon: +49 (0) 172 / 8 20 06 70
Richter
Gabriele Hey (WED, FN)
Sprecher
n.n
Musik
wird vom Veranstalter gestellt
Rechenstelle
Ulrich Rosinger, https://esr-luftbild.de/turnierservice/
Wettbewerbsklassen
WE / WA / WL angelehnt an das aktuell gültige nationale Reglement des Working Equitation Deutschland e.V.
WED-Reglement
Die Startplatzanzahl ist begrenzt
Trail
Die Trailskizze werden ca. 1 Woche vorab online unter https://esr-luftbild.de/trail-1-trail-tag-gut-haslach/ veröffentlicht.
Ausrüstung/ Anforderungen
Gemäß aktuellem Regelwerk WED
WED-Reglement
Auf Gut Haslach besteht Impfpflicht für: Tetanus, Herpes, Influenza.
Teilnahmeberechtigung
alle Reiter, Pferde 4jährig und älter (angelehnt an das Reglement des WED).
Reiter/ Reiterinnen-Mindestalter 8 Jahre
Auf Gut Haslach besteht Impfpflicht für: Tetanus, Herpes, Influenza.
Erklärung der Startbereitschaft 24.05.2024
Telefonische Erklärung der Startbereitschaft ab 17:00 bis 19:00 Uhr – +49 (0) 172 / 8 20 06 70
Vorläufiger Zeitplan – 25.05.2024
| Klasse | Prüfung | Platz |
| WE | Trail | 09:00 |
| WE | Siegerehrung WE | 11:30 |
| WA | Trail | 12:00 |
| WA | Siegerehrung WA | 14:00 |
| WL | Trail | 15:00 |
| WL | Speed | 16:30 |
| WL | Siegerehrung WL | 18:00 |
Der Zeitplan wir nach Nennungsschluß online unter https://esr-luftbild.de/zeitplan-1-trail-tag-gut-haslach/ veröffentlicht.
Achtung: Der Zeitplan kann sich bis zum Veranstaltungstag noch geringfügig ändern.
Turnierplätze
Prüfungsplatz Trail: 30 x 70 m Außenplatz (Sand/Naturfließ)
Abreiteplatz: 20 x 60 m, Außenplatz (Sand/Naturfließ)
Stellplätze
Sind auf dem Veranstaltungsgelände in ausgewiesenen Flächen vorhanden. Die Anweisungen des Parkplatzeinweiser sind Folge zu leisten.
Wettbewerbsklassen
1.WE – Einsteigerklasse
Pferde/Ponys: 4jährig und älter, Teilnehmer: ab 8 Jahren, Ausr. Richter.:gem. Reglement akt. Fassung des WED e.V.
Anforderungen: Teil 1: Stiltrail
Nenngeld: 40€, maximale Teilnehmer: 15
2.WA- Anfängerklasse
Pferde/Ponys: 4jährig und älter, Teilnehmer: ab 8 Jahren, Ausr. Richter.: gem. Reglement akt. Fassung des WED e.V.
Anforderungen: Teil 1: Stiltrail
Nenngeld: 40€, maximale Teilnehmer: 15
3.WL- Leichte Klasse ohne Rinderarbeit
Pferde/ Ponys: 5 jährig und älter, Teilnehmer: ab 8 Jahren,. Ausr. Richter.: gem. Reglement akt. Fassung des WED e.V.
Anforderungen: Teil 1: Stiltrail, Teil 2: Speedtrail
Nenngeld: 45€, maximale Teilnehmer: 10
Der Veranstalter behält sich vor, bei einer zu geringen Nennungszahl einzelne Prüfungen zu streichen. Freie Startplätze einer oder mehrerer Klassen können auf andere Klassen übertragen werden
Haftung
Der Veranstalter, Anlagenbetreiber und die Organisatoren schließen jegliche Haftung für Schäden aus, die den Besuchern, Teilnehmern und Pferdebesitzern durch Fahrlässigkeit des Veranstalters, seiner Vertreter oder Erfüllungsgehilfen entstehen. Durch Abgabe der Nennung erkennt jeder Besitzer und Teilnehmer die allgemeinen und besonderen Bestimmungen als verbindlich an. Es besteht zwischen dem Veranstalter und Organisator einerseits und Besuchern und aktiven Teilnehmern anderseits kein Vertragsverhältnis. Mithin ist jede Haftung für Zuschauer, Reiter und Pferde sowie Material ausgeschlossen. Insbesondere sind die aktiven Teilnehmer „nicht Gehilfen im Sinne der §§ 278 und 831 BGB“.
Die Reiter und Besitzer haften für Schäden, die sie an Dritten und den Einrichtungen des Veranstalters verursachen. Die Teilnahme an der Veranstaltung, die Benutzung der Einrichtung der gesamten Anlage, der Parkplätze und der eventuell zur Verfügung gestellten Stallungen, geschieht auf eigene Gefahr. Für alle Pferde besteht Impf- und Pferdehaftpflichtversicherungs-Pflicht. Bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verstoß gegen diese Bestimmungen kann der Pferdebesitzer und /oder -reiter in vollem Umfang haftbar gemacht werden. Dem Veranstalter oder Organisator bleibt im Rahmen seines Hausrechtes eine Verweisung des Geländes vorbehalten von Teilnehmern und Pferden u. a. von kranken Pferden. Diese Haftungsregelung ist Bestandteil der Ausschreibung und wird mit der Anmeldung anerkannt. Alle teilnehmenden Pferde müssen frei von ansteckenden Krankheiten und aus einem seuchenfreien Bestand sein. Der Equidenpass mußmuß an der Meldestelle vor dem Start vorgelegt werden.
Foto- und Videoaufnahmen
Im Verlauf der Veranstaltung werden durch den Veranstalter und der Rechenstelle Fotos und Videos erstellt und anschließend in verschiedenen Medien (Printmedien, Homepage, soziale Netzwerke) im Zuge der öffentlichkeitswirksamen Berichterstattung veröffentlicht. Mit der Anmeldung sowie dem Betreten des Turniergeländes, erklären sich Teilnehmer, Helfer und Besucher damit einverstanden.











